Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen des Waren-Vereins der Hamburger Börse e.V. (siehe www.warenverein.de) sowie zu den folgenden Verkaufs-bedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen, werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie die Einbeziehung unserer Geschäftsbedingungen ausschließen und/oder wenn diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
- Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist für beide Teile Hamburg, und zwar ebenfalls für hingegebene Schecks und Wechsel.
- Alle Angebote, auch solche, die durch Vertreter abgegeben werden, sind freibleibend. Festofferten müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
- Alle Preise verstehen sich verzollt, versteuert, ohne Mehrwertsteuer frei Haus des Empfängers ab einem Warenwert von EUR 500,--.
- Der Empfänger hat die Ware unmittelbar nach Eingang am Bestimmungsort abzunehmen und entsprechend § 377 HGB den Inhalt zu prüfen und etwaige Mängel zu rügen.
- Beanstandungen, wie z. B. Beschädigungen u./o. Fehlmengen sind unverzüglich vom Empfänger bei Annahme der Sendung und im Beisein des Anlieferers festzustellen und von diesem bestätigen zu lassen. Nur unter dieser Voraussetzung kann eine Nachlieferung oder Gutschrift von uns erbracht werden. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Beanstandungen durch Dritte sind ungültig. Beanstandete Ware ist bis zum Eintreffen der Verfügung sachgemäß zu behandeln (§ 347 HGB). Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht bei der Lieferung entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen, bei leicht verderblicher Ware jedoch spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung.
- verspätete Abnahme der Sendungen von der Bahn schließt jedes Beanstandungsrecht aus. Rück- und Weitersendungen beanstandeter Ware dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Lieferanten vorgenommen werden und in diesem Falle nur unter sorgfältigster Verpackung.
- An uns unbekannte Firmen erfolgen grundsätzlich die Lieferungen unter Nachnahme. Verrechnungsschecks gelten erst nach Gutschrift als Zahlung. Portoabzüge sind unzulässig. Für ausnahmsweise gegebene Akzepte werden bankübliche Diskontspesen berechnet. Bei Zielüberschreitungen betragen die Verzugszinsen 4 v. H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. Landeszentralbanken.
- Vom Besteller gewünschte telegrafische oder telefonische Benachrichtigungen gehen zu seinen Lasten. Er trägt die Gefahr der Verstümmelung und unrichtigen Übermittlung. Die Lieferfirma haftet nicht für Fehler oder Verzögerungen, die infolge unrichtiger und unvollkommener Adressenangabe oder mangels besonderer Versandvorschriften (bahnlagernd usw.) entstehen.
- Liefertermine gelten vorbehaltlich richtiger, rechtzeitiger Selbstbelieferung und Schiffsankunft. Ebenfalls bleibt Liefermöglichkeit in Bezug auf Fang und Ernte vorbehalten. Fälle höherer Gewalt, wie Krieg, Aufruhr, Terror usw. sind für den Lieferanten bzw. Verkäufer nicht zu vermeidende Betriebsstörungen, sowie Verkehrsstops oder behördliche Beanstandungen berechtigen den Verkäufer, den Liefertermin um die Zeitdauer der vorgenannten Ereignisse hinauszuschieben und bei längerer Dauer ohne gegenseitige Regressansprüche vom Vertrage zurückzutreten.
- Das am Versandplatz vom Absender festgestellte Gewicht ist für die Berechnung maßgebend.
- Der Käufer hat den aus der Eigenart der Ware herrührenden natürlichen Gewichtsschwund zu tragen. Der Käufer erfüllt den Vertrag erst mit völliger Bezahlung der Ware an den Verkäufer. Das Eigentum an den Waren des Verkäufers bleibt gemäß § 455 BGB solange vorbehalten, bis sämtliche Forderungen aus dem laufenden Geschäftsverkehr restlos bezahlt, insbesondere auch gegebene Schecks oder Wechsel eingelöst sind. Veräußert der Käufer die gelieferte Ware gleich in welchem Zustande so tritt er schon mit Abschluss des Liefervertrages bis zur völligen Tilgung alle Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekanntzugeben und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen die weiteren Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer gegebenen Sicherung seine Lieferungsforderung insgesamt mehr als 20 v. H., so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Der Einzug des Erlöses der Forderungen ist getrennt zu verbuchen, der Erlös ist auf einem Sonderkonto zur Verfügung des Verkäufers zu halten. Werden uns nach erfolgtem Abschluss Tatsachen bekannt, welche eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers erkennen lassen, oder kommen nachher bereits vorher bestandene missliche Vermögensverhältnisse zu unserer Kenntnis, so sind wir berechtigt, etwaige vereinbarte Zahlungsbedingungen nach unserem Ermessen abzuändern und evtl. Sicherheitsleistungen bzw. Vorauszahlungen des vollen Gegenwertes der Bestellung zu verlangen bzw. vom Vertrage zurückzutreten, ohne daß Entschädigungsansprüche an uns gestellt werden dürfen.
- Vertreter sind zum Geldempfang nicht berechtigt.
- Bei fot, for, fob, frachtfrei und/oder CFR Verkäufen deckt der Käufer unaufgefordert die volle Transportversicherung zu den international üblichen Bedingungen, falls nicht anders vereinbart. Der Käufer ist verpflichtet, auf Anforderung den entsprechenden Nachweis zu führen.
- Eine Abänderung der Frachtabgaben, Gebühren, Zölle und Steuern, die nach Kontraktabschluss in Kraft tritt, geht pro und kontra zu Käufers Gunsten oder Lasten.
- Aus diesem Kontrakt evtl. entstehende Streitfragen und/oder Meinungsverschiedenheiten gleichviel welcher Art unterliegen Hamburger freundschaftlicher Arbitrage oder sind nach unserer Wahl von dem sachlich zuständigen Gericht in Hamburg zu entscheiden.
- Unsere Rechnungen sind zahlbar netto Kasse ohne Abzug von Skonto innerhalb von 10 Tagen.
- Die Kennzeichnungspflicht der Ware, sofern erforderlich, obliegt dem Käufer.
- Mündliche Vereinbarungen, insbesondere mit unseren Vertretern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Unsere Vertragspartner erklären sich schon jetzt damit einverstanden, daß die von uns für notwendig erachteten Daten in einer für uns eingesetzten Datenverarbeitungsanlage erfasst werden.
- Unsere Kunden verpflichten sich, die Richtigkeit der EAN-Strichcodierung, nach Empfang der Ware unverzüglich zu überprüfen. Unsere Haftung für eine unrichtige und/oder mangelhafte EAN-Strichcodierung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Durch Erteilung eines Auftrages werden unsere gesamten vorstehenden Bedingungen vom Käufer ausdrücklich anerkannt
- Alle unsere Preise sind Nettopreise ohne MwSt. Steuersatz für alle Artikel 7 % außer: für Spirituosen, Fruchtsäfte, Pina Colada, Schnecken, Eßstäbchen
MwSt. 19 %.
MwSt.-Satz Änderungen vorbehalten
**= Änderungen der Abpackungen/Gewichte